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Zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim (§ 87b SGB XI)
Diese modulare Qualifizierungsmaßnahme basiert auf der Richtlinie nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008).
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Betreuungs- und Lebensqualität von Heimbewohnern verbessern, die infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und deshalb einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben.
Im Anschluss an die Qualifizierungsmaßnahme „Zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim“ erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Faltblatt (PDF-Download)!

