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Zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim (§ 87b SGB XI)

 

Diese modulare Qualifizierungsmaßnahme basiert auf der Richtlinie nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008).

 

Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Betreuungs- und Lebensqualität von Heim­bewohnern verbessern, die infolge demenz­bedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und deshalb einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben.

 

Im Anschluss an die Qualifizierungsmaß­nahme „Zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim“ erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat!

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Faltblatt (PDF-Download)!

 

Links und Informationen des DRK Landesweit

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