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Pädagogische Qualifikation hauptberuflicher Lehrkräfte

 

Diese berufsbegleitende Weiterbildung zur hauptamtlichen Lehrkraft an einer Altenpflegeschule in Hessen bezieht sich auf eine Rundverfügung des Regierungspräsidiums in Darmstadt sowie auf einen Erlass des Hessischen Sozialministeriums zur „Qualifikation und Bestandsschutz hauptamtlicher
Lehrkräfte im Rahmen der staatlichen Anerkennung der Altenpflegeschulen“.

Eine hauptamtliche Lehrkraft muss demnach neben einer pflegerischen Berufsausbildung oder einem Pflegestudium auch ausreichende pädagogische und didaktische Kompetenzen erworben haben, die mit einem Umfang von mindestens 400 Stunden in den nachfolgenden Modulen erworben wurden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Faltblatt (PDF-Download)!

Links und Informationen des DRK Landesweit

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